Aufnahmeantrag
Können Sie hier vorab lesen, aber auch ausdrucken,
ausfüllen und in der MERC-Geschäftsstelle oder im MERC-Verleih im EZH
abgeben. Öffnungszeiten s.o.Ballett
Wir bieten neben dem Eistraining für unsere
Mitglieder auch Ballett-Unterricht im Ballettraum des EZH an. Zum
Ballett-Unterricht muss man sich eigens anmelden und eine monatliche
Gebühr bezahlen. Die Einteilung der Sportler in die passende
Ballett-Gruppe nimmt die Ballett-Lehrerin vor.
Ehrenordnung
Einzugsermächtigung
Bitte vereinfachen Sie sich selbst und auch uns
die Beitragszahlungen und nehmen Sie am Lastschriftverfahren teil. Einfach
das Formular ausdrucken, ausfüllen und in der Geschäftsstelle im EZH
abgeben.
Födergruppen - Vertrag
Informationen zu den Fördergruppen erhalten Sie
hier. Über eine Aufnahme
in eine Fördergruppe entscheidet die Fachwartin Kunstlauf zusammen mit
dem Trainerteam.
Gebühren-Information
Geschäftsordnung
Jugendordnung
Miet - Informationen
Der Mannheimer ERC vermietet z.B. Schlittschuhe,
um den Einstieg in die Eislaufwelt zu erleichtern und von Anfang an mit
guten Schuhen laufen zu können. Außerdem vermieten wir Schränke
(abschließbare Fächer) in den Umkleidekabinen, um den SportlerInnen den
Alltag zu erleichtern. Hierzu gibt es Regeln, die Sie in o.g.
Miet-Informationen nachlesen können.
Einen entsprechenden Vertrag können Sie gerne bereits zu Hause ausdrucken
und ausgefüllt zur Geschäftsstelle mit bringen:
Mietvertrag
Satzung
Schnupperkurs
- Vertrag (Kurzzeitmitgliedschaft)
Sportpass-Antrag
(Kunstlauf)
Für die Teilnahme an Wettbewerben und
Meisterschaften auf Ebene des Landesverbandes oder auf nationaler Ebene
braucht jede/r SportlerIn einen Sportpass von der Deutschen Eislauf Union.
Dieser muss vor Meldung zur ersten Klassenlaufprüfung vom Verein über
den LV bei der DEU beantragt werden.
Die entsprechenden Formulare können Sie hier ebenfalls ausdrucken,
ausfüllen und in der Geschäftsstelle des MERC abgeben. Die Trainer
weisen die SportlerInnen rechtzeitig darauf hin.
Der Sportpass selbst kostet eine Gebühr, die der Sportler bei Ausstellung
entrichten muss. Der Sportpass ist Eigentum des Sportlers und wird, so
lange ein Sportler in Baden-Württemberg aktiv ist, zentral bei der
Fachwartin Kunstlauf des EBW aufbewahrt.
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